Erbrecht:
Gerade dann, wenn persönliche Beziehungen in den Hintergrund treten und durch Rechtsverhältnisse verdrängt werden, bedarf man des neutralen und sachkundigen Rates durch den Rechtsanwalt des persönlichen Vertrauens. Es gilt Konflikte zu vermeiden, bevor sie auftreten. Und dafür rechtssichere Regelungen zu treffen. Dies gilt insbesondere für
- Vorweggenommene Erbfolge
- Testament und Erbvertrag
- Ehegattenerbrecht und erbrechtlicher Zugewinnausgleich
- Pflichtteilsansprüche
- Pflichtteilsergänzungsansprüche
- benachteiligende Schenkungen
- Vor- und Nacherbfolge
- Vermächtnis
Gerade die Beratung im Erbrecht ist eine ganz besondere Vertrauensfrage. Sie dürfen sich sicher sein, dass Sie bei mir die für Ihre Interessen unverzichtbare Sorgfalt und Beratung finden.